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Rückzahlung wohl unnötig OLG Karlsruhe macht P&R-Anlegern Hoffnung

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Dieser Hinweisbeschluss „kommt für viele Investoren genau zur richtigen Zeit, insbesondere für diejenigen, die keine sog. Hemmungsvereinbarung mit den Insolvenzverwaltern getroffen haben“, kommentiert Rechtsanwalt Pfisterer-Junkert.

Mit sogenannten Hemmungsvereinbarungen hatte der Insolvenzverwalter erwirken wollen, dass die vierjährige Anspruchsfrist auf Rückzahlungen erweitert würde. Dann bliebe Zeit, gerichtlich beurteilen zu lassen, ob P&R-Altanleger Geld zurückzahlen müssten. Die Kanzlei Jaffé hatte zu diesem Zweck Hemmungserklärungen an P&R-Anleger versendet – mit der Bitte um Unterschrift. Viele Anleger waren dieser Aufforderung allerdings nicht nachgekommen.

Da nun das Jahresende 2021 naht und damit mögliche Ansprüche des Insolvenzverwalters endgültig verjähren würden, hatte Jaffé den Nicht-Unterzeichnern zuletzt Mahnbescheide zugesandt, um die eigenen Ansprüche zu sichern.

Anlegervertreter Pfisterer-Junkert deutet den OLG-Beschluss als ein gutes Zeichen für P&R-Anleger: „Aufgrund des eindeutigen Hinweisbeschlusses des Oberlandesgerichts Karlsruhe in Zusammenhang mit dem größten Insolvenzkomplex (Gebrauchtcontainer) dürften sich deren Chancen auf eine Zurückweisung der gegen sie erhobenen Ansprüche erheblich verbessert haben.“

P&R-Altanleger dürfen somit hoffen, dass sie bereits ausgezahlten Gewinne von P&R auch wirklich nicht wieder hergeben müssen.

Die bestehenden 54.000 Gläubiger von P&R haben indessen 2021 eine erste Abschlagszahlung auf ihre Forderungen erhalten. Für 2022 hat Insolvenzverwalter Jaffé eine zweite Auszahlung angekündigt.

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