Schlimme Finger im Januar 2020 Vor diesen Finanzunternehmen warnt die Bafin
Bitcoin Era
Kein nach Paragraph 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) zugelassenes Institut ist der Anbieter Bitcoin Era. Die Firma bietet Kryptowährungen an, ohne über die entsprechende Erlaubnis zu verfügen, heißt es von der Bafin. Das Angebot unter secured4u.net richtet sich ausdrücklich an deutsche Anleger. Über ein Impressum verfügt die Seite nicht. Es sei unklar, wer Initiator der Website sei, schreibt die Finanzaufsicht.
EXW Global AG
Auch die EXW Global AG verfügt nicht über eine Bafin-Erlaubnis, um Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen. Die Firma mit Sitz in Vaduz in Liechtenstein stehe nicht unter Aufsicht der Finanzaufseher, heißt es. Eine dem Unternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten erteilte Erlaubnis zum Betreiben dieser Geschäfte gilt in Deutschland nicht, stellt die Bafin klar.
Co.net Verbrauchergenossenschaft eG
Die Co.net Verbrauchergenossenschaft eG darf ihre Genossenschaftsanteile nicht mehr zum Kauf anbieten. Grund ist ein Verstoß gegen das Vermögensanlagengesetz. Es liegt kein von der Bafin gebilligter Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage vor, schreibt die Finanzaufsicht. Bereits im Jahr 2015 setzte Stiftung Warentest die Firma auf ihre Warnliste.
Yield Enterprise Currency Software OÜ
Einen klangvollen Namen hat auch dieses von der Bafin gestoppte schwarze Schaf. Die Gesellschaft Yield Enterprise Currency Software OÜ betreibt die Handelsplattform www.libramarkets.com für Devisen, Kryptowährungen und Aktien. Die Firma nimmt fremde Gelder an, etwa als Einlagen, und ist damit ohne Erlaubnis im Einlagengeschäft tätig. Die Bafin hat Geschäft untersagt und die „unverzügliche Abwicklung“ angeordnet.