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Bundesregierung beantwortet Kleine Anfrage So viel Geld soll jeder 34f-ler für die Bafin-Aufsicht berappen

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Insgesamt beziehen sich alle Summen, die das Antwortschreiben nennt, auf 37.000 Finanzanlagenvermittler, die allesamt eine Lizenz bei der Bafin beantragen würden. Diese Berechnungsgrundlage hat den Bundesverband Finanzdienstleistung auf den Plan gerufen, der sich in einer öffentlichen Stellungnahme zu der Regierungsantwort geäußert hat. „Nach einer Umfrage des AfW erwägen ca. die Hälfte der derzeitigen Erlaubnisinhaber, bei einem Wechsel der Aufsicht hin zur Bafin – insbesondere wegen der drohenden Kostenbelastung – eine Rückgabe ihrer Zulassung“, heißt es von dem Verband. Die Regierung beziehe fälschlicherweise etwa 15.000 Vermittler aus DVAG und anderen Großvertrieben mit ein. Diese würden allerdings keine eigene Lizenz beantragen, sondern unter den dann zu Vertriebsgesellschaften umfirmierten Großvermittlern arbeiten, vermutet man beim AfW. „Ausgehend von also mindestens 15.000 34f-Inhabern in Vertriebsgesellschaften wären von den derzeit 37.000 Erlaubnisinhaber noch 22.000 übrig“, rechnet der Verband vor.

AfW-Vorstand Norman Wirth geht sogar von noch weniger Teilnehmern aus, die eine eigene Lizenz beantragen würden. Als Basis nimmt er die hauseigene AfW-Umfrage: Wenn tatsächlich jeder zweite Vermittler seine Lizenz aufgebe und zudem all jene inaktiven Vermittler wegfielen, die nur noch pro forma eine 34f-Lizenz innehätten, dann blieben letzten Endes nur noch weniger als 10.0000 Teilnehmer übrig. „Voraussichtlich geht es also um eine nur noch obere vierstellige Zahl von Erlaubnisinhabern.“ Auf diese könnten die regierungsseitig angepeilten Kosten umgelegt werden. Auf jeden Erlaubnisinhaber käme dann eine jährliche Belastung von mindestens 4.000 Euro zu, befürchtet Wirth. Kostenneutral für die betroffenen Vermittler wäre der Aufsichtswechsel unter diesen Bedingungen bei weitem nicht mehr.

Die geplante Bafin-Aufsicht für Vermittler nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung soll 2021 wirksam werden. Die Kosten für das neue Regime sollen die Beaufsichtigten selbst tragen. Aktuell sind die Industrie- und Handelskammern oder örtliche Gewerbeämter für sie zuständig. Laut Plan der Bundesregierung soll es unter Bafin-Regime drei Tätigkeits-Möglichkeiten geben: Vermittler können eine eigene Bafin-Lizenz beantragen, sich als Vertriebsorganisation registrieren lassen oder unter einer Vertriebsorganisation arbeiten. Im letzten Fall benötigten sie keine eigene Lizenz. Ein Gesetzentwurf zur Aufsichtsübertragung soll noch im Jahresverlauf Bundestag und Bundesrat passieren.

Gegen die Bafin-Pläne für Gewerbeordnungsvermittler regt sich bis heute erbitterter Protest. Vermittlerverbände wie AfW und Votum, aber auch Maklerpools haben dagegen Stellung genommen. Unterstützung erhalten die Skeptiker teils auch aus der Politik (hier und hier).

Aus dem Antwortschreiben ergibt sich noch eine interessante Randnotiz: Die Bundesregierung geht von rund 100 Stellen („Vollzeitäquivalente“) aus, die die Bafin für künftige Prüfungen einrichten werde. In Branchenkreisen kursierte dagegen noch im Februar die Zahl von rund 270 Stellen, die es zu schaffen gelte. Möglicherweise muss allerdings zwischen reinen Prüf- und anderen organisatorischen Aufgaben unterschieden werden, so dass tatsächlich einige mehr als die genannten 100 neuen Vollzeitstellen angepeilt wären.

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