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Bundesregierung bekräftigt „34fler sollen zügig unter Bafin-Aufsicht kommen“

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Kosten sollen Vermittler selbst tragen

Wie sieht es personell aus, wenn die Bafin auf einmal die Verantwortung für mehr als 37.000 zusätzliche Vermittler erhält, die derzeit noch von den Industrie- und Handelskammern oder regionalen Behörden betreut werden – und vor allem: Wer trägt die Kosten dafür?

Zu Personalplanung und Kostenumfang hält sich die Regierung in ihrer Antwort bedeckt. Sie sagt allerdings deutlich, woher das Geld kommen soll: „Da die Bafin umlagefinanziert ist, werden die Kosten über Gebühren und Umlagen auf die Beaufsichtigten umgelegt.“ Im Klartext: Die Noch-34fler müssen für die unfreiwillige Umorganisation mit all ihren Folgekosten auch noch einmal zusätzlich in die Tasche greifen.

Als die Bafin-Pläne der großen Koalition im vergangenen Jahr bekannt wurden, lösten sie bei 34f-Vertretern einen kleinen Tumult aus. Verantwortliche aus Maklerpools hatten dem Plan, sollte durch ihn die Bereichsausnahme per Gewerbeordnung wegfallen, eine verheerende Wirkung vorausgesagt. Immerhin bedroht er Tausende von Geschäftsmodellen. Ob der Bundesregierung bekannt sei, inwiefern eine verschobene Aufsicht zu eine Branchenkonsolidierung führen könne – Vermittlerunternehmen also vom Markt verschwinden würden, wollte jetzt auch die FDP-Fraktion wissen. „Darüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor“, heißt es im Antwortschreiben.

Der Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler, der die FDP-Anfrage federführend gestellt hat, positioniert sich übrigens auf der Seite der 34f- und auch der 34h-Vermittler (Honorar-Finanzanlagenberater), die das Vorhaben ebenso betrifft: „Die Finanzanlagevermittler und -Berater und das Regime der Bafin ist ein Irrweg. Die meisten Betroffenen werden das ökonomisch nicht überleben, da die Aufsichtskosten der Bafin für große Banken vielleicht noch tragbar sind, für Einzelunternehmer aber nicht.“ Die bankenunabhängige Beratung und Vermittlung werde durch die veränderte Aufsicht geschwächt, „obwohl sie eigentlich gestärkt werden müsste“, kommentiert Schäffler die Pläne gegenüber unserem Portal.

Haftungsdächer profitieren

Wenn 34f-Vermittler unter die Aufsicht der Bafin fallen, könnten sie demnächst gezwungen sein, sich entweder eine teure Lizenz nach Kreditwesengesetz zu leisten – was viele Marktteilnehmer organisatorisch und finanziell überfordern dürfte. Andererseits könnten sie sich auch einem der vorhandenen Haftungsdächer anschließen. Diese dürften im Zuge der Neuordnung einigen Zulauf verzeichnen.

Die Pläne der Bundesregierung in puncto Bafin-Aufsicht sind laut ihrer aktuellen Auskunft bereits weit gediehen und könnten schon bald in Gesetzesform gegossen werden. Wie schnell die Bafin-Aufsicht für alle Finanzvermittler Wirklichkeit wird, steht auf einem anderen Blatt. Denn die Bafin wird personell stark nachrüsten müssen. Viele der aktuell mit der 34f-Aufsicht betrauten IHKs engagieren sich zudem stark bei Beratung, Weiterbildung und bei Rechtsanliegen von 34f-Vermittlern. Diese Unterstützung würde wegfallen: Der Draht zu einer zentralen Behörde ist länger als der zum regionalen – oft persönlich bekannten – IHK-Betreuer.

Derzeit sehen Finanzanlagenvermittler noch mit Spannung auf die fürs erste Halbjahr 2019 angekündigte Novelle der FinVermV. Diese bestimmt, welche der strengeren Mifid-II-Regeln für gewerberechtlich tätige Teilnehmer verbindlich werden sollen. Mit einer Bafin-Aufsicht über den Sektor steht schlimmstenfalls zu befürchten: Alle.

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