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, , Aktualisiert am 29.01.2020 - 11:11 Uhrin AnalysenLesedauer: 5 Minuten

IFD und IFR Neue europäische Regeln für Wertpapierfirmen

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Des Weiteren sollen Wertpapierfirmen grundsätzlich verpflichtet werden, den zuständigen Aufsichtsbehörden einen Quartalsbericht mit bestimmten Mindestinhalten zu übermitteln. Eine Erleichterung ist für kleine, nicht vernetzte Wertpapierfirmen vorgesehen. Sie sollen diesen Bericht nur jährlich vorlegen müssen.

Es bleibt abzuwarten, wie die nationale Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber im Detail aussehen wird. Mit Verweis auf andere Umsetzungen europäischer Vorgaben in den vergangenen Jahren befürchten einige Marktteilnehmer bereits ein Gold Plating (ein unerwünschtes Übererfüllen von Mindeststandards, die Red.).

Fazit

Auch bei Wertpapierfirmen setzt sich die Regulierung auf europäischer Ebene fort. Ziel der EU ist es in diesem Fall, Geschäftsmodelle und Risiken von Wertpapierfirmen spezifischer zu berücksichtigen und auf diese Weise nachvollziehbare Regeln zu gestalten.

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Obwohl die nationale Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber noch aussteht, zeigen bereits die IFD und IFR, dass die neuen Regeln in einigen Bereichen sehr komplex ausfallen und die betroffenen Wertpapierfirmen vor einige Herausforderungen stehen werden.

Hervorzuheben sind die Erleichterungen für kleine, nicht vernetzte Wertpapierfirmen. Allerdings haben die Unternehmen insgesamt einen knapp bemessenen Übergangszeitraum von nur 18 Monaten, um die neuen Berechnungsmethoden IT-seitig umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, ob künftig für einzelne Wertpapierfirmen ein signifikant erhöhter Eigenmittelbedarf besteht. In diesem Fall sollte analysiert werden, ob die betroffenen Wertpapierfirmen die Voraussetzungen der fünfjährigen Übergangsvorschriften erfüllen, wonach nur modifizierte Eigenmittelanforderungen bestehen.


Die Autoren:
Oliver Heist ist Partner, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Leiter des Bereichs Wealth & Asset Management, Christopher Zilch ist Wirtschaftsprüfer und Alexandra Zentis Senior Manager bei der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

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