Versicherungsvertrieb „Nicht nur auf Kosten von Versicherungen achten!“
Umfassende und ganzheitliche Finanzberatung
Die Bafin geht weiterhin davon aus, dass es zwischen dem Interesse des Versicherungsvermittlers an einer auskömmlichen Provision und dem Interesse des Kunden, bestmöglich beraten zu werden, einen immanenten Widerspruch gibt. Dies ist tatsächlich nicht der Fall. Gerade die Bereitstellung angemessener Provisionszahlungen seitens der Versicherungsunternehmen ermöglicht es dem Vermittler, eine umfassende und die Belange des Kunden ganzheitlich berücksichtigende Beratung anzubieten.
Ein signifikantes Reduzieren der Provisionssätze würde gerade nicht zu einem höheren Kundennutzen führen, da Berater in diesem Fall gezwungen wären, aus Gründen der Kosteneffizienz auf einen schnellen Abschluss zu drängen, welcher die Wünsche und Bedürfnisse des Kunden nur oberflächlich berücksichtigen kann.
Unübersichtliches aufsichtsrechtliches Durcheinander
Beachtlich ist außerdem, dass die Eiopa zeitgleich ihr Arbeitspapier zur ‚Methodik der Bewertung des Preis-Leistungsverhältnisses für fondsgebundene Versicherungsprodukte‘ (Methodology to assess value for money in the unit-linked market) veröffentlicht hat. Die Eiopa sieht einen dreistufigen Prüfprozess vor, welcher nicht identisch mit dem nun veröffentlichten Ansatz der Bafin ist.
Hallo, Herr Kaiser!
Unser Verband appelliert an die Aufsichtsbehörden, eine zeitnahe Abstimmung einzuleiten, um zu verhindern, dass die Unternehmen mit einem unübersichtlichen aufsichtsrechtlichen Durcheinander konfrontiert sind – und das in einem weiterhin äußerst herausfordernden Marktumfeld.
Über den Autor:
Rechtsanwalt Martin Klein ist geschäftsführender Vorstand des Vermittlerverbands Votum. An deren Mitgliedsunternehmen sind 100.000 unabhängige Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler angebunden.
Die Mitarbeiter und Kooperationspartner der Votum-Mitglieder beraten mehr als 11 Millionen Verbraucher zu Fragen der Absicherung im Alter, der Vermögensbildung und des maßgeschneiderten Versicherungsschutzes.