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Nach dem vorläufigen Aus für das Provisionsverbot Experte fordert: Finanzbranche muss der EU mit eigenen Regeln zuvorkommen

Beratungsgespräch
Beratungsgespräch: Strengere Regeln und eine längere Ausbildung würden auch das Image des Finanzberaters deutlich verbessern, sagt Davor Horvat. | Foto: Imago Images / Westend61

Das Aufatmen in der Finanzbranche nach dem Stopp des Provisionsverbotes dröhnte gleichsam durch die Beraterlandschaft. Interessensvertreter und engagierte Marktteilnehmer hatten in Brüssel und Berlin ganze Arbeit geleistet. Und nun nach nur einer Woche wird es wieder still, ein paar mahnende Worte noch hier und da und Alltag kehrt wieder ein. Ein Alltag so wie vor der Ankündigung des nun wieder kassierten Provisionsverbotes.

Diese Stille ist verdächtig und ihre Botschaft laut. Es ist die gleiche Botschaft wie schon immer, wenn Gesetzgeber mit der Keule drohten: Ja, man müsse mehr für Verbraucherschutz und Beratungsqualität tun – allein, freiwillig wird sich die Finanzbranche wie ehedem kaum ändern und manche Versprechen klingen hohl wie immer schon. Daran hat man sich gewöhnt. Aber diesmal ist etwas anders. Denn die Ankündigung von EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness, Provisionen allgemein verbieten zu wollen, war ein deutlich zu vernehmender Schuss vor den Bug der Finanzberatungsbranche. Denn das allgemeine Verbot ist durch eine so genannte Revisionsklausel nur aufgeschoben.

 

Indes werden einzelne fragwürdige Provisionsmodelle in beratungsfreien Geschäftsbereichen verboten, das gilt als sicher. Wer glaubt, die eher verbraucherfreundlichen Institutionen wie EU-Parlament und EU-Kommission lassen es auf der Verkündung  ihrer für Ende Mai geplante „Kleinanlegerstrategie“ beruhen, werden sehr schnell Enttäuschungen erleben. Die Kommission wird nicht ruhen.

Die wenige Zeit nutzen, um den EU-Institutionen den Wind aus den Segeln zu nehmen

Es kann nur heißen, jetzt und sehr schnell vor die Welle zu kommen. Die wenige Zeit nutzen, um den EU-Institutionen den Wind aus den Segeln zu nehmen. Sonst wird die Branche beim nächsten Mal wieder ihr Klagelied anstimmen – aber dann wird es niemand erhören. An dieser Stelle sei angemerkt, dass der Autor dieses Textes Honoraranlageberater ist, sich aber öffentlich klar gegen ein allgemeines Provisionsverbot eingesetzt hat.

Also: Warum ergreifen die Beraterverbände nicht die Initiative und bringen eigene Vorschläge, wie sich die Beratungsqualität verbessern ließe? Sie beklagen sich seit jeher lediglich laut darüber, dass die Vorstöße der Gesetzgeber realitätsfern seien, sich nicht in der Praxis umsetzen ließen. Das ist einfach viel zu destruktiv. Andere Berufsverbände außerhalb der Finanzbranche führen schließlich auch strenge Qualitätskriterien oder verpflichtende Kodexe am Revers, um ihre Mitglieder zu schützen und nach außen glaubwürdig zu sein. Es ist, als wollte die Finanzbranche den Status Quo lediglich verwalten, aber bloß nicht die heiligen Kühe anfassen. Wasch mich, aber mach mich nicht nass.

Finanzberater als Ehrenberufler ist keine Utopie

Warum gibt es beispielsweise nicht schon längst Zugangsbeschränkungen für freie Finanzberater? So dürfte nur jemand in der Finanzberatung tätig sein, der oder die mindestens eine zweijährige Berufsausbildung mit bestandener IHK-Prüfung genossen hat. Berufserfahrung der vergangenen Jahre könnte angerechnet werden. Es kann nicht sein, dass Finanzberater nebenberuflich bereits nach drei Monaten Fortbildung bei der IHK auf Verbraucher losgelassen werden!

Oder würde sich eine Maklerin oder Anlageberater von jemandem verbindlich in Rechtsfragen beraten und vertreten lassen, der oder die vor einigen Wochen das erste Mal etwas von Gesetzen gehört hat? Wie jeder ehrbare Beruf, egal ob beispielsweise Handwerker, Kauffrau oder im sozialen oder medizinischen Bereich sollte auch der Beruf als Finanz- und Anlageberater erst dann ausgeübt werden dürfen, wenn eine klassische Ausbildung mit der nötigen Zeit und Qualifikation im Vorfeld absolviert wird.

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Das Gegenargument, dann würde die Finanzberatungsbranche sehr schnell austrocknen, ist keines. In den USA beispielsweise genießen Finanzberater ein ähnlich hohes Ansehen wie Steuer- oder Rechtsberater. Deren Berufsbilder haben sich vor langer Zeit auch erst herausschälen müssen, einen Anfang genommen. Finanzberater als Ehrenberufler, das wäre doch mal ein schönes Image. Und keine Utopie.

Dass der Gesetzgeber nach dem gescheiterten allgemeinen Provisionsverbot wieder einen Provisionsdeckel zur Reduzierung von Interessenskonflikten einbringen wird, ist alles andere als abwegig. Um dem zuvorzukommen wäre es hilfreich, wenn neben den Beraterverbänden auch die Produktanbieter Ideen entwickelten, wie eine differenzierende Deckelung aussehen könnte. Und zwar in der Weise, dass er Beratern immer noch ein anständiges Einkommen sichert, sie sich aber fortan einzig am tatsächlichen Kunden-Bedarf orientieren. Somit würden auch strukturierte Finanzorganisationen, die mit Überprovisionen ihre Karrieremodelle finanzieren, nicht mehr auf maximalen Verkaufserfolg ausgerichtet sein. Das mutet vielleicht sozialistisch an, würde aber einen fatalen Kahlschlag des Gesetzgebers verhindern.

Nicht wieder wehklagen! Sondern selbst wirksame Regeln entwickeln

Aber auch die Honorarberater stehen bei diesem Thema in der Pflicht. Es wäre an ihnen voranzugehen und ein Modell für eine feste Gebührenordnung wie die für Steuerberater oder Rechtsanwälte zu entwickeln. Dies würde für Transparenz gegenüber Verbrauchern sorgen und verhindern, dass einzelne Honorarberater ihre Produktempfehlungen als Provisionsersatzmodell und für überzogene Honorarrechnungen nutzen. Mit einer solchen Vorleistung im Rücken ließe sich gegenüber dem Gesetzgeber gut argumentieren, dass Beratungshonorare steuerabzugsfähig beziehungsweise wie Provisionen auch von der Umsatzsteuer befreit sein sollten.

 

Wenn EU-Kommissarin McGuiness im Rahmen ihrer Kleinanlegerstrategie auch wie erwartet Transparenzrichtlinien verschärfen wird, dürfte dies auch direkte Auswirkungen auf die gegenwärtigen Mischmodelle haben. Also die Geschäftsmodelle, in denen nebeneinander einzelne Produkte gegen Provision verkauft und andere gegen Honorar empfohlen werden. Diese führen bei Verbrauchern nur zu Irritationen.

Deshalb sollten Verbände Regeln erarbeiten, wie eine klare Trennung zwischen Vertrieb gegen Provision und Beratung gegen Honorar erkennbar sein würden. Sonst macht dies doch wieder der Gesetzgeber, seine Regeln dürften sich erneut als praxis-untauglich erweisen, das Wehklagen der Branche wird anschwellen – aber nützen wird es dann nicht. Hilfreich ist nur, selbst aktiv zu werden.


Über den Autor:
Davor Horvat ist Vorstand von Honorarfinanz aus Karlsruhe. Das Institut verfügt über die Lizenz zur Honoraranlageberatung nach WpHG und ist mit über 40 Büros bundesweit vertreten.

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